Grundstücks- und Immobilienrecht

Die Kanzlei ist auf dem gesamten Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts tätig. Hierzu gehören sämtliche rechtlichen Regelungen des Grund- und Bodenrechts sowie insbesondere nachfolgende Bereiche:
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbbaurecht
- Maklerrecht
- Hypotheken- und Grundschuldrecht
- Zwangsverwaltungsrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Grundstückskaufrecht
- Darlehen- und Kreditrecht
Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.